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   BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69   

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https://dejure.org/1970,741
BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69 (https://dejure.org/1970,741)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1970 - VI C 15.69 (https://dejure.org/1970,741)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1970 - VI C 15.69 (https://dejure.org/1970,741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung früherer Berufsunteroffiziere - Fiktive Militäranwärterversorgung - Geltung allgemeiner struktureller Anhebungen für frühere Stabsfeldwebel - Erwerb einer Militäranwärterschaft durch Bestehen der Wehrmachtfachschulprüfung - Bemessung der ruhegehaltsfähigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Strukturelle Verbesserung der Versorgung von Berufsunteroffizieren trotz Wahl der fiktiven Militäranwärterversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.1968 - VI C 33.66

    Beamtenverhältnis bei der Deutschen Bundesbahn - Unterhaltsbeitrag für frühere

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69
    Entsprechend dieser Natur des Rechtsstandes der Berufsunteroffiziere am 8. Mai 1945 habe das Bundesverwaltungsgericht es im Urteil vom 26. August 1968 - BVerwG VI C 33.66 - (BVerwGE 30, 161) als zutreffend bestätigt, daß nach § 54 Abs. 2 G 131 (F. 1957 und 1961) ein Berufsunteroffizier nicht erst bei Verwendung in einem gleichwertigen Amt entsprechend wiederverwendet gewesen sei, sondern auch schon je nach den Vorbildungsvoraussetzungen in einem Amt des einfachen Dienstes, obwohl es zunächst befremdend erscheine, wenn ein früherer Berufsunteroffizier mit einem in die BesGr.

    Fehl geht in diesem Zusammenhang die Berufung des Verwaltungsgerichtshofs auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1968 - BVerwG VI C 33.66 - (BVerwGE 30, 161) zur "entsprechenden" Wiederverwendung früherer Berufsunteroffiziere.

    In dieser Entscheidung ging es ausschließlich um die Auslegung der die Wiederverwendung früherer Berufsunteroffiziere betreffenden Sonderregelung des § 54 Abs. 2 G 131. Zur Rechtfertigung dieser nicht an die frühere Unteroffizierbesoldung, sondern an die Vorbildung des Berufsunteroffiziers im Zeitpunkt seiner Übernahme (in das Beamtenverhältnis) anknüpfenden Vorschrift hat der erkennende Senat - vgl. BVerwGE 30, 161 (166) [BVerwG 26.08.1968 - VI C 33/66] - ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Anwendungsbereich dieser Vorschrift in sachlich gerechtfertigter Weise von der Vorstellung leiten lassen, daß gerade Berufsunteroffiziere höherer Dienstgrade bei Wiederverwendung insbesondere im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit normalerweise frühere und zugleich bessere Aufstiegschancen hatten als ihre bis zur Beendigung der Unterbringung noch immer nicht entsprechend übernommenen Kameraden, mochte jene Wiederverwendung (z.B. im einfachen Dienst) auch trotz ihres als "entsprechend" anerkannten Charakters besoldungsgruppenmäßig im Vergleich mit der früheren Unteroffizierbesoldung als ein Abstieg erscheinen.

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 110.60

    Anspruch eines Beamten auf Versorgung unter Zugrundelegung der Besoldungsgruppe A

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69
    Erst damit sei die Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG verwirklicht worden, von der die ursprüngliche Regelung für die Militäranwärter abgewichen sei (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1962 - BVerwG II C 110.60 -).
  • BVerwG, 27.11.1969 - II C 115.67

    Festsetzung von ruhegehaltfähigen Dienstbezügen - Auswirkungen einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69
    Da sich ihre Erwartung auf Übernahme in das Militärahwärterverhältnis infolge des staatlichen Zusammenbruchs nicht mehr erfüllen konnte, sollte diesen Berufsunteroffizieren durch das Antragsrecht nach § 53 Abs. 3 Satz 3 G 131 (F. 1961) die Möglichkeit eröffnet werden, einen entsprechenden versorgungsrechtlichen Ausgleich auf der Grundlage der Militäranwärterversorgung zu erlangen, wenn dies für die Bemessung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge günstiger ist (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres vom 22. Juni 1961, BTDrucks., 3. Wahlperiode, Drucks. 2852 zu Nr. 28; ferner Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG II C 115.67 -).
  • Drs-Bund, 25.06.1965 - BT-Drs IV/3681
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69
    Dieser durch das Vierte ÄndG G 131 mit Wirkung vom 1. Januar 1967 in § 54 Abs. 1 G 131 angefügte Satz 2 wird im Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Inneres vom 25. Juni 1965 (BTDrucks. IV/3681 zu Nr. 17) wie folgt erläutert:.
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren -

    - Für die Auslegung einer Willenserklärung kommt es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden an (vgl. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70

    Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes -

    Hätte die Einräumung eines Wahl- oder Antragsrechts im Sinne der von der Revision vertretenen Auffassung in der Absicht des Gesetzgebers gelegen, dann hätte er dies in § 72 a G 131 oder in einem ähnlichen Sachzusammenhang unmißverständlich zum Ausdruck bringen müssen, zumal es auch sonst der Systematik und Technik des Gesetzes zu Art. 131 GG entspricht, ein Antrags- oder Wahlrecht und die mit seiner Ausübung verbundenen Rechtsfolgen ausdrücklich normativ festzulegen (vgl. z.B. BVerwGE 36, 236).
  • BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73

    Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst - Voraussetzungen bei einer Bewerbung

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 23.10.1973 - II B 52.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BBG - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 18.02.1971 - II C 19.69

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens - Bemessung der Versorgungsbezüge

    Während des Revisionsverfahrens hat der Beklagte im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 - den Anspruch des Klägers erfüllt.
  • BVerwG, 08.02.1971 - II C 18.69

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens - Bemessung der Versorgungsbezüge

    Während des Revisionsverfahrens hat der Beklagte im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 - den Anspruch des Klägers erfüllt.
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